INFO JUGENDTAXI
Der Jugendtaxischein
ist vor Antritt der Fahrt
ausgefüllt und unterschrieben
in zusammenhang mit einem gültigen Personalausweis
vorzulegen bzw. zu übergeben.
In begrenzter Anzahl haben die Fahrer
welche zum ausfüllen im Fahrzeug dabei.
Grundsätzlich zur Benutzung des Jugendtaxi´s gilt
ein ermässigter Preis für Jugendliche & junge Erwachsene
aus dem Landkreis Birkenfeld im Alter von 16 bis 21 Jahren.
In den Nächten,
Samstag und Sonntag
von 22 bis 6 Uhr (16 bis 21 Jahren)
nach Hause beförderte Fahrgast mit gültigem Wohnsitz im
Kreis Birkenfeld, erspart sich 2 € des eigentlichen Preises.
Der Landkreis erstattet diese den Taxiunternehmern wieder.
Das Angebot gilt vor gesetzlichen Feiertagen sowie von
Altweiberfastnacht bis Aschermittwoch zu diesen Zeiten.
INFO JUGENDTAXI
Der Jugendtaxischein
ist vor Antritt der Fahrt
ausgefüllt und unterschrieben
in zusammenhang mit einem gültigen Personalausweis
vorzulegen bzw. zu übergeben.
In begrenzter Anzahl haben die Fahrer
welche zum ausfüllen im Fahrzeug dabei.
Grundsätzlich zur Benutzung des Jugendtaxi´s gilt
ein ermässigter Preis für Jugendliche & junge Erwachsene
aus dem Landkreis Birkenfeld im Alter von 16 bis 21 Jahren.
In den Nächten,
Samstag und Sonntag
von 22 bis 6 Uhr (16 bis 21 Jahren)
nach Hause beförderte Fahrgast mit gültigem Wohnsitz im
Kreis Birkenfeld, erspart sich 2 € des eigentlichen Preises.
Der Landkreis erstattet diese den Taxiunternehmern wieder.
Das Angebot gilt vor gesetzlichen Feiertagen sowie von
Altweiberfastnacht bis Aschermittwoch zu diesen Zeiten.